Nutzungsbedingungen

Für den Pressebereich der Freizeitwelt Sauerland

Nutzungsbedingungen für den Pressebereich der FREIZEITWELT SAUERLAND

Copyright Hinweis:
Für alle im Pressebereich präsentierten Fotos besitzt die Thikos Kinderland GmbH die uneingeschränkten Nutzungsrechte. Sie sind durch Deutsches, US-Amerikanisches und Internationales Urheberrecht geschützt. Die Thikos Kinderland GmbH erhält nach Veröffentlichung mindestens 2 Belegexemplare.

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeines:
Die nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle durch die Thikos Kinderland GmbH erstellten Angebote, erbrachten Lieferungen und Leistungen. Nach erstmaliger wirksamer Vereinbarung gelten sie auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Mangels ausdrücklicher Bestätigung erfolgt die Anerkennung durch Auftragserteilung, durch Annahme von Lieferungen bzw. Download von Daten aus unserem Pressebereich. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen AGB werden nur verbindlich, wenn sie von der Thikos Kinderland GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Fotografien im Sinne dieser AGB sind sämtliche dem Nutzer des Fotoarchivs überlassenen Werke, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen.

Rechte:
Urheber-Rechte, Nutzungsrechte etc:
Die überlassenen Aufnahmen bleiben stets Eigentum der Thikos Kinderland GmbH . Das Bildmaterial ist grundsätzlich nur zur einmaligen Nutzung und für den vereinbarten Verwendungszweck freigegeben. Die Einräumung von Exklusivrechten und Sperrfristen erfordert eine gesonderte Vereinbarung und Freigabeerklärung. Der Nutzer des Fotoarchivs ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte an Dritte weiter zu übertragen. Bearbeitung, Umarbeitung oder Nachbildung der Bilddaten bedarf der Zustimmung.

Persönlichkeitsrechte:
Die Thikos Kinderland GmbH haftet nicht, wenn eine auf Fotos abgebildete Person mit einer Veröffentlichung in bestimmten Zusammenhängen nicht einverstanden ist. Zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen empfiehlt es sich, in Zweifelsfällen die Zustimmung abgebildeter Personen vor der Veröffentlichung einzuholen.

Honorare:
Die Bilder stehen kostenlos zur Verfügung für journalistische Zwecke mit inhaltlichem Bezug zur Freizeitwelt Sauerland, Kletterhalle Sauerland sowie Thikos Kinderland.

Honorarpflichtig ist die Verwendung des Bildmaterials für gewerbliche Zwecke ohne journalistischen Bezug (z. B. Produktwerbung etc.). Das Honorar ist mit der Thikos Kinderland GmbH auszuhandeln. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Regelung gelten Honorarvereinbarungen nur für eine einmalige Veröffentlichung und den angegebenen Zweck. Jede weitere Verwendung (z.B. auch das Produkt begleitende Prospekte oder Werbung, Nachdruck etc.) ist erneut honorarpflichtig und bedarf auch der erneuten Zustimmung. Sämtliche berechneten Honorare und sonstigen Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils bei Vertragsschluss geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind stets sofort nach Erhalt und ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Bank- und Versandgebühren sowie sonstige mit der Zahlung verbundene Kosten gehen zu Lasten des Nutzers.

Urhebervermerk / Belegexemplar:
Der Urhebervermerk bei Veröffentlichungen lautet wie folgt: „Quelle: Freizeitwelt Sauerland // Thikos Kinderland GmbH“ Der Kunde ist verpflichtet, die Veröffentlichung einer Aufnahme entsprechend zu versehen. Wird diese Verpflichtung verletzt, berechnet die Thikos Kinderland GmbH einen Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. zu beanspruchende Grundhonorar. Von jeder Veröffentlichung sind unaufgefordert und kostenlos zwei vollständige Belegexemplare an die Thikos Kinderland GmbH zu senden.

Rechtswahl, Gerichtsstand:
Für alle vertraglichen Beziehungen, auch bei Lieferung oder Nutzungsrechtseinräumung ins Ausland, gilt ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Sinn entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Schmallenberg. BenutzerInnen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung verstoßen, können von der künftigen Benutzung des Bildarchivs ausgeschlossen werden.